"Wirksam fördern und fordern" - unsere Schulleiterin zum neuen Erlass (2004)

Zu den Maßnahmen Wirksam fördern und fordern gehören die individuellen Lern- und Förderempfehlungen, die erstmals zum Halbjahrstermin 2003/2004 verfasst werden.
 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I , deren Versetzung gefährdet ist, und ihre Erziehungsberechtigten,  erhalten zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung.

-  Besteht auf Seiten der Schülerin/des Schülers bzw. deren Erziehungsberechtigten kurzfristig ein Beratungsbedarf, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin mit der Fachlehrerin/dem Fachlehrer.

-  Sollten die konkreten Anregungen zunächst nur familienintern besprochen und umgesetzt werden, könnte die erste Phase der Umsetzung und deren Erfolg abgewartet  und ein Gesprächstermin beim Elternsprechtag (30. März 2004) vereinbart werden.

Wir werden die ersten Erfahrungen mit den neuen Lern- und Förderempfehlungen in den Mitwirkungsgremien besprechen und die Ergebnisse ggf. für die künftigen Planungen berücksichtigen.

Die neue Aufgabe, die hier auf die Kolleginnen und Kollegen zukommt, Beratungen auch in dieser schriftlichen Form zu verfassen, soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schülern regelmäßig aussagekräftige Rückmeldungen über ihren Kompetenzzuwachs erhalten und auch die Nützlichkeit des vorangegangenen Lernens und die Notwendigkeit weiterer Lernbemühungen spüren.

Dasselbe gilt im Falle der Nichtversetzung zum Ende des Schuljahres.“ (§ 8 a AO-SI)

Diese individuellen Lern- und Förderempfehlungen

- haben keine rechtliche Wirkung,

- sind als pädagogische Hilfe gedacht,

- werden in den Fächern ausgesprochen, in denen defizitäre Leistungen die Versetzung einer Schülerin/eines Schülers gefährden bzw. die Nichtversetzung verursacht haben,

- werden mit einem Beiblatt als Anlage zum Zeugnis ausgehändigt,

- sollen sich auf die relevanten Hinweise beschränken, prägnant und für Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar beschrieben sein.

Individuelle Lern- und Förderempfehlungen können auch dann ausgesprochen werden, wenn Schülerinnen und Schüler Lernschwierigkeiten und Lerndefizite aufweisen, eine Versetzung trotzdem erreicht wurde.

Diese Lern- und Förderempfehlungen werden von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern entsprechend formuliert, auf den Zeugnis- bzw. Versetzungskonferenzen beraten und auf einem Beiblatt erfasst. Den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten wird ein Gesprächstermin angeboten. Zu diesem Zeugnistermin haben wir folgende Regelung vorgesehen:

Darüber hinaus soll es auch zu einem konstruktiven Dialog zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigten über geeignete Fördermaßnahmen kommen und  gemeinsame Verantwortung für die Einhaltung getroffener Vereinbarungen soll übernommen werden. 

Der Gedanke der Erziehungspartnerschaft ist seit langem Kern unserer pädagogischen Arbeit und ich hoffe, dass sich diese weiter entwickelt und vertieft.