Schullexikon für NRW

Hier können Sie die Bedeutungen von Begriffen und Abkürzungen erfahren, die den jenigen, die täglich im Schulleben stehen, natürlich geläufig sind,
Ihnen vielleicht nicht bekannt oder eindeutig klar sind.

 

Die Liste ist immer unvollständig, wird aber immer ergänzt!
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APOGOST

die Ausbildungs- und PrüfungsOrdnung für die Gymnasiale Oberstufe, die fast jährlich geändert wird...

Erprobunsstufen-
konferenz

Konferenz der Lehrer der Klassen 5 und 6

FPA

die FachPrüfungsAusschüsse, die zur Vorbereitung von mündlichen Abiturprüfungen zusammentreten...

G8

Dauer der Sekundarstufe: 8 Jahre

G9

Dauer der Sekundarstufe: 8 Jahre

Kopfnoten

Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten

Oberstufe

= Sekundarstufe 2

Prima

die Klassen 12 und 13

Quarta

Klasse 7

Quinta

Klasse 6

Schulgesetz 2007

Schulgesetz, das alle Gesetze und Reglen für des Schulwesen in NRW zusammenfasst

Schulkonferenz

das Entscheidungsorgan bestehend aus der Schulleiterin (darf nur bei Pattsituationen mitstimmen), 10 LehrerInnen, 5 ElternvertreterInnen und SchülerInnenvertreter.

Schulpflegschaft

die Elternvertretung bestehend aus Klassen- und JahrgangsstufenpflegschaftsvertreterInnen

Sekunda

Klassen 10 und 11

Sekundarstufe 1

die Klassen 5 bis 9 (G8) bzw. 10 (G9)

Sekundarstufe 2

die Oberstufe: die Jahrgangsstufen 10 bis 12 (G8) bzw. 11 bis 13 (G9)

Sexta

Klasse 5

SOMINO

Sonstige Mitarbeit Note in der Oberstufe

Tertia

Klassen 8 und 9

ZAA

der Zentraler AbiturAusschuss, der zur Feststellung der Zulassung zur Abiturprüfung und Feststellung aller Ergebnisse zusammentritt (Schulleiterin, Oberstufenkoordinator@, und der/die Jahrgangsstufenleiter der "13")...