Studenten können bei Nebenjobs laufend „netto" verdienen...

Es gibt eine Möglichkeit sozialabgabenfrei das Studium aus eigener Kraft (mit-)zu finanzieren!!

Dabei wird jetzt allerdings unterschieden zwischen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auf der einen sowie der Rentenversicherung auf der anderen Seite.

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Studenten können ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Verdienstes sozialabgabenfrei, das heißt in dem Fall ohne Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verdienen, wenn sie

während der Semesterferien arbeiten (im Regelfall sind das drei Monate) oder,

• zwar laufend, aber in der Woche nicht mehr als 20 Stunden jobben.

Studenten, die gern häufiger bis zu zwei Monate am Stück arbeiten möchten, dürfen es aber nicht übertreiben:
Insgesamt dürfen nicht mehr als sechs Monate mit Nebenjobs im Jahr zusammenkommen.
Wenn der akademische Nachwuchs nämlich innerhalb eines Jahres mehr als 26 Wochen (und wöchentlich mehr als 20 Stunden) einer bezahlten Arbeit nachgeht, greift die Sozialversicherung auch nach ihrem Verdienst - mit rund 20 Prozent.

Der Gesetzgeber unterstellt in diesen Fällen, dass das Studium zum „Nebenjob" wurde, der Job zur „Hauptsache". Dahinter steckt natürlich die Absicht, die Leute in die Rentenversicherung zu treiben.

Wie bei allen anderen Mini-Jobs müssen allerdings auch die Arbeitgeber von Studenten im Regelfall eine 11-prozentige Pauschale zur Kranken- und eine 12-prozentige Pauschale zur Rentenversicherung entrichten, wenn ein von ihnen beschäftigter Student auf „400-Euro-Basis" tätig ist.
Daneben können sie eine zweiprozentige Steuerpauschale ans Finanzamt abführen, wenn nicht auf Steuerkarte gearbeitet wird, was für Studenten in Steuerklasse 1 meist günstiger ist.

Rentenversicherung

Studenten können „netto" ohne Renteversicherungsabzüge verdienen

• wenn sie entweder innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als zwei Monate arbeiten. Und dies ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsr Verdienstes und auch ohne Rücksicht darauf, ob der Job während oder außerhalb der Semesterferien ausgeübt wird.

• oder auch laufend, aber eben nur gegen einen Verdienst von maximal 400 Euro pro Monat.

Statt Versicherungsfreiheit kann aber auch freiwillige Rentenversicherung gewählt werden, was zur Folge hat, dass der Student 7,5 Prozent Beitrag berappen muss. Das kann allerdings mit Blick auf spätere Anrechnung von Ausbildungszeiten vorteilhaft sein.