FAQ an den Fördervereins des
Max-Planck-Gymnasiums

Häufig gestellte Fragen

Stand: Januar 2009

Was ist auf Aufgabe und Zweck des Fördervereins?

Laut Satzung ist der Zweck des Fördervereins die Belange des Max-Planck-Gymnasiums in Düsseldorf zu fördern, um den Erhalt und die Qualität der Schule dauerhaft zu sicher. Diesem Zweck dient er

• durch die Bereitstellung von Mitteln für die Ausstattung der Einrichtungen der Schule

• durch die Bereitstellung von Mitteln für Klassenfahrten, den Besuch von kulturellen Einrichtungen, Besichtigungen etc.

• durch den lebendigen Gedankenaustausch zwischen Eltern, Schülern und Freunden der Schule sowie dem Lehrerkollegium.

Was ist die Aufgabe des Vorstandes und wer nimmt diese Aufgaben wahr?

Der Vorstand vertritt den Förderverein und nimmt die Geschäftsleitung wahr. Er besteht z.Zt aus Herrn Volker Becher/1. Vorsitzender, Herrn Caspar Wahl-vom Bruch/2. Vorsitzender, Herr Carsten Wunsch/Schatzmeister und Dorothea Märker/Schriftführerin. Alle arbeiten ehrenamtlich und erhalten keine Vergütung.

Wo kann ich die Satzung einsehen?

Die Satzung können Sie hier auf der Internet-Seite des MPG herunterladen. Sie wird im Moment überarbeitet.

Mitgliedschaft

Sie können jederzeit Mitglied des Fördervereins werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt einheitlich ab 2009 jährlich 20,-- Euro. Dieser Betrag kann selbstverständlich gerne freiwillig aufgestockt werden oder aber Sie können einmalig oder automatisch jedes Jahr einen Betrag spenden. Ab 2009 gibt es keine Kündigungsfrist mehr, aber bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft nicht automatisch mit dem Abgang der Kinder von der Schule endet.

Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag

Wir bitten um eine Einzugsermächtigung, weil dadurch der Verwaltungsaufwand deutlich verringert wird. Selbstverständlich können Sie aber Ihren Mitgliedsbeitrag oder ihre Spende auch per Dauerauftrag oder per Überweisung tätigen.

Auf welches Konto kann ich überweisen bzw. spenden?

Bitte verwenden Sie das Konto 100 485 4707 bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (BLZ 300 501 10) oder das Konto 74 26 00 000 bei der Deutschen Bank (BLZ 30070024).

Ist der Förderverein gemeinnützig und kann Spendenbescheinigungen ausstellen?

Für Spenden bis 150,-- Euro akzeptiert das Finanzamt die Kopie des Kontoauszuges als Beleg für die Zahlung. Bei Beträgen über 150,-- Euro senden wir Ihnen automatisch nach Eingang des Betrages eine Spendenbescheinigung zu. Auf ausdrücklichen Wunsch erstellen wir Ihnen gerne auch bei niedrigeren Beträgen eine Spendenbescheinigung.

Können Spenden zweckgebunden sein?

Ja! Jeder Spender kann entscheiden, ob seine Spende zweckgebunden sein soll oder gar für ein bestimmtes Fachgebiet verwendet werden soll. Dieser Zweck sollte dann auf der Überweisung vermerkt sein.

Beeinflusst das Spendenaufkommen einer Schule den städtischen Schulhaushalt?

Nein!

Legt der Förderverein über sein Handeln Rechenschaft ab?

Die Jahresrechnung des Fördervereins wird auf der Mitgliederversammlung geprüft und der Vorstand muss entlastet werden.

Wie und wo erfährt man etwas über die Höhe der eingegangen Mittel und deren Verwendung?

Im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung, die in der Schule stattfindet, werden alle Zahlen dargelegt und die Verwendung der Mittel im Detail aufgelistet.

Sie sind herzlich eingeladen! Den Termin entnehmen Sie bitte der Internetseite des Max-Planck-Gymnasiums oder der rechtzeitig vor der Versammlung herausgegebenen Einladung über die Schüler/Innen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, die wir hier an dieser Stelle noch nicht beantwortet haben, so wenden Sie sich gerne per E-mail (fv@max-planck.com) an uns!

Mit bestem Dank für Ihr Interesse!