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Der Differenzierungsbereich der Klassen 8 und 9 [G8]
(und 9 und 10 [G9]) am MPG

Ab dem Schuljahr 2008/2009 beginnt der Differenzierungsbereich in den Klassen 8 (G8). Dazu gibt es hier Informationen in Form einer Powerpoint Präsentation (>5MB).

Gleichzeitig läuft der Differzierungsbereich de Klassen 9 und 10 (G9) weiter.

Angeboten werden: 

Einige wesentliche Punkte aus dem Runderlass zum Differenzierungsbereich:

Zielsetzung:

Es ist die Aufgabe des Wahlpflichtbereichs II, den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Möglichkeiten der Schule eine Schwerpunktsetzung zu ermöglichen, die ihren Neigungen und Interessen entspricht.

Das geschieht einmal durch das Angebot einer dritten Fremdsprache, zum anderen durch Schwerpunktsetzungen im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen, im gesellschaftswissenschaftlichen und im künstlerischen Bereich.

Der Unterricht in der dritten Fremdsprache vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten. Ziel des Unterrichts in den übrigen Schwerpunkten ist es, erweitertes Grundlagen-wissen zu vermitteln, in Ergänzung des im Klassenverband erteilten Unterrichts fachspezifische Methoden durch Experiment und praktische Anwendung zu vertiefen, aber auch das Zusammenwirken fachspeziflscher Methoden in fachübergreifenden Zusammenhängen intensiver kennenzulernen.

Unterrichtsorganisation:

Der Unterricht ist dreistündig, in der dritten Fremdsprache grundsätzlich vierstündig, bei nur wenigen Schülern dreistündig. Unter den Angeboten der Schule muss sich mindestens eine Fremdsprache befinden.
Die Angebote sind in den Klassen 8 (9) und 9 (10) durchgehend zu belegen. Ein Wechsel kann nur in besonderen Ausnahmefällen am Ende der Klasse 8 (9) erfolgen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Die Schule legt vor Beginn der Jahrgangsstufe 8 (9) ihr auf zwei Jahre angelegtes Kursangebot zur Wahl vor. Sie stellt die inhaltliche Information der Schülerinnen und Schüler sicher. Die Fachkonferenzen stellen die Gleichwertigkeit der Angebote sicher.

Schriftliche Leistungsnachweise:

In den Jahrgangsstufen 8 (9) und 9 (10) werden je Jahr vier schriftliche Leistungsnachweise von ein bis zwei Stunden geschrieben. Je Halbjahr kann eine Klausur durch eine andere Form der Leistungsüberprtifting (zum Beispiel Facharbeit, Dokumentation) ersetzt werden. Zahl und Art der schrifltichen Leistungsnachweise sowie die Kriterien der Leistungsbewertung auch für die sonstige Mitarbeit werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Jahrgangsstufen mitgeteilt.