...entsprechend dem Erlass vom 31. August 2007
Das Innenministerium NRW teilt mit:
Die Landesregierung setzt in Nordrhein-Westfalen bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität neue Maßstäbe. Zum ersten Mal gibt es verbindliche Regeln für die Zusammenarbeit von Schule, Jugendämtern, Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die wesentlichen Punkte der Regelungen im Überblick:
- Schulleitungen, haben bei folgenden Delikten an ihrer Schule oder im Umfeld ihrer Schule eine Anzeigepflicht:
o Straftaten gegen das Leben,
o Besitz, Handel oder sonstige Weitergabe von Betäubungsmitteln,
o Sexualdelikte,
o Raubdelikte (wie das "Abziehen" von Sachen unter Gewaltanwendung),
o schwere und gefährliche Körperverletzung,
o besonders schwere Fälle von Bedrohung,
o Sachbeschädigung oder Nötigung,
o politisch motivierten Straftaten,
o Verstöße gegen das Waffengesetz,
o Einbruchsdiebstählen,
o gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr.
- Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, die Schulleitung zu unterrichten, wenn sie Kenntnis von solchen oder vergleichbaren Straftaten erhalten.
- Die Polizei informiert die Schulleitung, wenn bei tatverdächtigen Schülerinnen oder Schülern die Gefahr besteht, dass sie zukünftig in der Schule weitere Straftaten begehen und damit andere Personen verletzen oder gefährden.
- Schulen, Polizei und Staatsanwaltschaften benennen feste Ansprechpartner.
- Schule, Polizei und Jugendämter bewerten gemeinsam, mindestens einmal im Schulhalbjahr, ihre Zusammenarbeit.
- Die Staatsanwaltschaften stimmen mit den Polizeibehörden die Verfahrensabläufe der Vorrangigen Jugendverfahren ab. Ziel ist es, dass die Anklageerhebung spätestens einen Monat nach der ersten Vernehmung des Täters erfolgen kann.
Der Erlass im Wortlaut als pdf-Datei
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